Sonstige Leistungen

Kernbohrungen, Gebäudetrocknungen und Estrichtrocknungen

Kernbohrung
Besonders bei Haussanierungen oder Modernisierungen bietet die Kernbohrung eine sehr gute Alternative zu großflächigen Stemmarbeiten. Die Kernbohrung erfolgt erschütterungsfrei, geräuscharm und staubfrei. Zudem entstehen bei verputzten Außenwänden so gut wie keine Schäden, wie z. B. Abplatzungen. Durch Kernbohrungen können Löcher in verschiedenen Durchmessern exakt in Decke, Boden und Wand gebohrt werden.

Gebäudetrocknung
Nach einem Wasserschaden dauert es sehr lange bis Wände durch die 'normale' Luftzirkulation austrocknen und wieder tapeziert und / oder gestrichen werden können. Durch spezielle Kondensattrockner werden Wände und Böden nach einem Wasserschaden schneller getrocknet. In Neubauten kann durch eine Trocknung ebenfalls Zeit und Geld gespart werden. Die Verlegung und das Anbringen von Wand- und Bodenbelägen können schneller erfolgen, ohne dass sich später die Tapeten lösen oder der Boden aufquillt.

Estrichtrocknung
Bei Wasserschäden sammelt sich, oft noch bevor der Schaden bemerkt wird, Wasser in der Isolierschicht. Wird dieses Wasser nicht entfernt, entsteht mit der Zeit aus Wärme und Feuchtigkeit, Schimmel. Durch die Zirkulation der Raumluft verteilen sich Schimmelsporen und können zu Gesundheitsschäden führen.
 
Eine Estrichtrocknung ist meist auch ohne komplette Entfernung der Bodenfliesen oder des Bodenbelags möglich. Bodenbeläge (z.B. alte oder wertvolle Fliesen, für die es oft keinen Ersatz mehr gibt) können meist zerstörungsfrei entfernt und nach Beendigung der Arbeiten wieder eingesetzt werden. Nach Abschluss der Maßnahme wird eine Messung der Estrichfeuchte vorgenommen.

Wir führen gerne Feuchtigkeitsmessungen durch, falls Sie sich nicht sicher sind, ob eine Trocknung erforderlich ist.

Montage von Rauchmeldern
In Baden-Württemberg besteht seit dem 11.07.2013 die Rauchmelderpflicht für Wohnungen!

Die Montage von Rauchmeldern ist für Neubauten sofort gültig
Für Bestandsbauten gilt eine Übergangsfrist bis zum 01.01.2015

Wie viele Rauchmelder sind pro Wohnung nötig?

Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen und Flure, über die die Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen führen, müssen mit mindestens einem Rauchwarnmelder ausgestattet sein.

Wer ist für den Einbau und den Betrieb der Rauchmelder zuständig?

Verantwortlich für den Einbau der Rauchmelder ist der Eigentümer des Hauses / der Wohnung
Verantwortlich für den Betrieb / die Wartung (d.h. Batteriewechsel, regelmäßiger Test) des Rauchmelders ist der Bewohner / Mieter

Unser Leistungsspektrum in der Übersicht

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